Unser Leistungsspektrum

Wir bieten das gesamte Spektrum von der Buchhaltung über Einkommensüberschussrechnungen und Jahresabschlüssen bis hin zur Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dabei umfasst unser Mandantenkreis Einzelunternehmen und Personen- und Kapitalgesellschaften verschiedener Branchen. Lernen Sie unsere Leistungen hier näher kennen.

Steuerberatung

Wir bieten das gesamte Spektrum der Steuerberatung stets unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen.

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Rechnungswesen

Mehr als nur Lohn- und Finanzbuchhaltung: Wir unterstützen Sie bei der gesamten Aufzeichnung und Bewertung Ihrer Geschäftsvorgänge.

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Betriebswirtschaftliche Beratung

Im Sinne Ihres Unternehmenserfolges beraten wir Sie fachkundig in allen Phasen von der Gründung bis zur Nachfolgeregelung.

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Gebühren

 

Steuerberater erbringen wertvolle Beratungsleistungen für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens.

 

Die hohe Qualität wird erreicht, indem nur solche Personen Steuerberater werden können, die eine anspruchsvolle, bundeseinheitliche staatliche Prüfung abgelegt haben.

 

Für ihre Tätigkeit haben alle Steuerberater Anspruch auf Vergütung. Sie setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Die Steuerberater sind dabei nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. In ihrem Aufbau lehnt sich die StBVV an die Bundesgebührenverordnung für Rechtsanwälte (RVG) an.

 

Zweck der Gebührenordnung ist, sowohl im Interesse der Auftraggeber als auch im Interesse der Steuerberater angemessene Gebühren festzusetzen und durch Schaffung klarer Verhältnisse Auseinandersetzungen vermeiden zu helfen.

 

Die Gebühren richten sich gemäß § 11 StBVV nach

 

1. der Bedeutung der Angelegenheit

2. dem Arbeitsumfang

3. der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit

4. dem Haftungsrisiko.

 

Die Gebühren werden als Wertgebühr, Zeitgebühr oder als Pauschalgebühr erhoben. Im Regelfall ist bei der Findung der angemessenen Gebühr von der Mittelgebühr der Tabelle auszugehen.