Rechnungswesen

Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.


Unsere Leistungen

 

       I.



  • Laufende Finanzbuchführung in der Kanzlei oder extern;

           Voll-Service: mit Kontierung, Eingabe, Auswertung und Kontrolle;

           Teil-Service: mit Übernahme Ihrer gebuchten Datensätze und
           Controlling;

 

  • monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen, auch Baulohn;

          einschl. aller erforderlichen Nachweise und Meldungen;

 

 

       II.

 



  • Jahresabschlusserstellung

    für Einzelunternehmen, Handwerker, Personengesellschaften
    (GbR, KG, OHG)
    und Kapitalgesellschaften (GmbH)

 

  • Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens.
    Die Gestaltung Ihres Jahresabschlusses kann individuell angepaßt werden. Ausgehend von den Mindestanforderungen nach HGB und/oder steuerlichen Vorschriften werden für verschiedene Zwecke unterschiedlich aufwändige Lösungen benötigt.

    Wir bieten Ihnen - nach dem Empfehlungsschreiben der Bundessteuerberaterkammer für die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Erteilung von Bescheinigungen- folgende Varianten an :

    Erstellung eines Jahresabschlusses :

    - mit umfassenden Prüfungshandlungen und ausführlichem
    Erläuterungsbericht
    - mit Plausibilitätsbeurteilung und ausführlichem Erläuterungsbericht
    - ohne Prüfungshandlungen aber mit Erläuterungsbericht
    - ohne Erläuterungsbericht
    - mit gesetzlichen Mindestanforderungen für das Handelsregister

 

  • Einnahme-Überschuß-Rechnungen für Freiberufler und kleine Unternehmen


Ihr Ansprechpartner:

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